Tierarztpraxis Dr. Mertens und Küppers - Part of Anicura

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Aktuelles

Rund um unsere Praxis

Urlaub mit Haustieren

Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen

Urlaub mit Haustieren

Reiseverkehr innerhalb der EU

Einreise in alle Mitgliedsstaaten:
Hunde, Katzen und Frettchen müssen nur noch eine gültige Tollwutimpfung vorweisen, mit einem Transponder*) gekenn-zeichnet sein, und einen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen.

Für das Vereinigte Königreich, Finnland, Malta und Irland gilt zusätzlich:
Hunde müssen frühestens 120 Stunden und spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der geplanten Einreise von einem Tierarzt gegen Bandwürmer (Echinokokkose) behandelt werden. Die Behandlung ist in der entsprechenden Rubrik des Heimtierpasses von dem Tierarzt zu bescheinigen, der die Behandlung durchführt hat.

*) Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden, müssen nicht zusätzlich mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Die Tätowierung wird weiterhin anerkannt, sofern sie deutlich lesbar und das Datum der Tätowierung im EU-Pass an der vorgesehenen Stelle eingetragen ist. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Einzelfallregelung, die bis zum Tod des jeweiligen Tieres gilt. In Malta, Irland und im Vereinigten Königreich wird die Tätowierung grundsätzlich nicht anerkannt. Dort gilt allein die elektronische Kennzeichnung mittels Transponder.

Wiedereinreise nach Deutschland aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. 

Zu diesen Ländern gehören:

  • Andorra
  • Island
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikanstadt

Für die Wiedereinreise nach Deutschland aus diesen Ländern genügt also der Nachweis eines gültigen Tollwutschutzes, die Kennzeichnung des Tieres mittels Transponder und die Dokumentation im EU-Heimtierpass.

Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen*)!

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Bei Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Drittland mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass.

    Derzeit gilt dies für folgende Länder:
    Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados, Bahrain, Bermuda, Belarus, Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande), Britische Jungferninseln, Kanada, Chile, Curacao, Fidschi, Falklandinseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon, Russland, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanisch-Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico, Amerikanische Jungferninseln), St. Vincent und die Grenadinen, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte.

    Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen*)!

  2. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden.
    Für die Einreise in Drittländer gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen*)!

*) Über die einzelstaatlichen Bestimmungen für die Einreise in Drittländer informieren die diplomatischen Vertretungen der Länder in Deutschland.